Stromerzeugungsanlagen müssen registriert werden Stromerzeuger die nach dem EEG/KWK vergütet werden, wie z.B. Photovoltaik-, Biogas- und/oder Windkraftanlagenbetreiber müssen eine neue Meldung im Marktstammdatenregister vornehmen. In diesem Register werden sämtliche Daten des deutschen Strom- und Gasmarktes erfasst.
Fristen:
- Bestehende EEG- KWK-anlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 31.01.2019 haben in der Regel 24 Monate Zeit (bis zum 31.01.2019)
- Neue EEG- und KWK-Anlagen die nach dem 31.01.2019 in Betreib genommen werden, haben für die Registrierung 1 Monat Zeit.
Erfolgt keine Registrierung ist eine Zahlung nach EEG oder KWK nicht gewährleistet.
Was ist zu tun?
- Registrieren Sie sich und jeder Ihrer Anlagen unter: www.marktstammdatenregister.de
Die Registrierung besteht aus 3 Schritten:
- Benutzerkonto einrichten
- Registrierung als Anlagenbetreiber
- Registrierung der Anlage