Marktstammdatenregister


Stromerzeugungsanlagen müssen registriert werden Stromerzeuger die nach dem EEG/KWK vergütet werden, wie z.B. Photovoltaik-, Biogas- und/oder Windkraftanlagenbetreiber müssen eine neue Meldung im Marktstammdatenregister vornehmen. In diesem Register werden sämtliche Daten des deutschen Strom- und Gasmarktes erfasst. 
Fristen:
  • Bestehende EEG- KWK-anlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 31.01.2019 haben in der Regel 24 Monate Zeit (bis zum 31.01.2019)
  • Neue EEG- und KWK-Anlagen die nach dem 31.01.2019 in Betreib genommen werden, haben für die Registrierung 1  Monat Zeit. 

Erfolgt keine Registrierung ist eine Zahlung nach EEG oder KWK nicht gewährleistet.

Was ist zu tun? 

Die Registrierung besteht aus 3 Schritten:

  1. Benutzerkonto einrichten
  2. Registrierung als Anlagenbetreiber
  3. Registrierung der Anlage
WICHTIG: Auch wenn Sie sich schon in anderen Registern registriert haben (z.B. PV-Meldeportal), müssen Sie Ihre Anlagen erneut registrieren.