Wir für Sie – Soziale Betriebshilfe

Unverhofft – ein Unfall, eine Krankheit, eine Reha-Maßnahme, ein Todesfall. Eine plötzliche Notlage trifft einen landwirtschaftlichen Betrieb unerwartet.

Geplant – eine Kur, das freudige Ereignis der Geburt. Auch planbares Fehlen von Arbeitskräften kann den Betrieb belasten.

Jede Arbeitskraft wird in einem Familienbetrieb gebraucht. Der laufende Betrieb kann durch einen Ausfall lahmgelegt werden. Besonders hart trifft es diesen, wenn der Landwirt oder die Landwirtin betroffen ist.

In diesem Fall möchten wir Ihnen mit schneller und fachlich kompetenter Hilfe zur Seite stehen.  Die Vermittlung einer Ersatzkraft zur Aufrechterhaltung der täglichen Abläufe und zur Entlastung auf landwirtschaftlichen Betrieben ist unser Ziel.

Die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) bietet die Betriebs – und Haushaltshilfe als eine Leistung ihres Hauses an.  Durch die Stellung der nebenberuflichen Ersatzkraft oder die Kostenübernahme für eine selbst beschaffte Betriebshilfe wird sichergestellt, dass die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs aufrechterhalten wird.

Erfahren Sie hier mehr zu den Anspruchsvoraussetzungen für den Einsatz einer Ersatzkraft oder auch der Kostenübernahme.

Wofür gibt es Betriebshilfe?

  • Unfall
  • Krankheit
  • Tod
  • Reha
  • Kur
  • Geburt

0 58 41 - 96 28 131

Fragen an den MR?

Ihr Ansprechpartner Dorothea Olm