Winterdienst

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Weitere Informationen

Wir sorgen für Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. So dienen wir der Unfallvorsorge und gewährleisten die sichere Befahr- und Begehbarkeit.

Egal ob klein oder groß, ob gewerbliche oder private Flächen. Mit qualifizierten Unternehmen und Landwirten stehen wir Ihnen in den Wintermonaten (November bis März) zur Verfügung!

Planung ist wichtig – auch im Winterdienst! Deshalb können Sie sich auch gerne schon weit vor den Wintermonaten bei uns melden. Lassen Sie sich von uns beraten. 

Gerne erstellen wir auch für Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot!

Je weitläufiger das Grundstück eines Unternehmens ist, umso umfangreicher gestaltet sich das Schneeräumen. Im Vergleich zu einer eigenständigen Lösung bietet ein professioneller Winterdienst zahlreiche Vorteile:

 

  • jahrelange Erfahrung qualifiziertes, freundliches, leistungsbereites Personal
  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Auflagen
  • leistungsstarke Schneeräumgeräte, professionelle Schneeräumer, passend zum Einsatzort
  • schneller, zuverlässiger Winterdienst rund um die Uhr
  • Unsere Kunden sparen sich eigene Schneeräumgeräte und kostspielige Manpower

Wann muss ich Schnee räumen?

Laut §3 der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Lüchow lauten folgende Regeln:

  • Angrenzende Gehwege (mindestens 1,5 m Breite müssen geräumt werden),
  • gegenüberliegende Gehwege, falls nur dort ein Gehweg vorhanden ist,
  • ein Streifen von 1,5 m Breite rund um das Grundstück, falls kein Gehweg vorhanden ist,
  • Zufahrten (mindestens 1,25 m Breite),
  • Streupflicht für den geräumten Weg und
  • Festlegung der Räumdienstzeiten (in der Regel von 7 bis 20 Uhr, im Übrigen anzupassen an die Betriebszeiten).

Genaueres finden sie hier (s. Seite 2 ff. §3) 

Ihr Ansprechpartner Andreas Tribiahn

Häufig gestellte Fragen

Vor meinem Grundstück befindet sich eine Bushaltestelle. Muss ich auch dort den Winterdienst durchführen?

Ja. Diese sind soweit zu räumen, dass ein ungehindertes Ein- und Aussteigen gewährleistet sind.

 

Vor meinem Grundstück befindet sich ein Hydrant. Muss ich den beachten?

Ja, denn der Zugang zu Hydranten, Telefonzellen und Notrufsäulen ist immer von Schnee und Eis frei zu halten.

 

Vor meinem Haus ist kein Gehweg. Muss ich trotzdem den Schnee räumen?

Ja, dann müssen Sie auf der Straße eine Fläche in der Breite von zwei Metern räumen und streuen.

 

Was kann ich als Mieter machen, wenn andere Bewohner der Hausgemeinschaft nicht streuen?

Informieren Sie zunächst den Eigentümer, da er schließlich im Schadensfall rechtlich belangt wird. Zu seinem eigenen Schutz kann er dann beispielsweise einen Hausmeisterservice damit beauftragen, den Gehweg von Schnee und Eis frei zu halten, oder er kann sich mit den Bewohnern des Hauses verständigen.

 

Wer muss räumen und streuen, wenn zwei Grundstücke durch einen Gehweg getrennt sind?

Beide Parteien sind verpflichtet, zu räumen und zu streuen, solange beide Grundstücke auch bewohnt sind. Die Verpflichtung erstreckt sich jeweils bis zur Mitte des Gehwegs.