Grundlage für Jedes Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertrag.
Hierbei handelt es sich um ein privatrechtliches, gegenseitiges Abkommen, durch das sich die Arbeitnehmenden zur Erbringung von Arbeitsleistung und die Arbeitgebenden zur Zahlung von Vergütung verpflichten.
Dieser Leitfaden soll zur Orientierung für beide Vertragsparteien dienen. Gleichzeitig kann er als eine Art Werkzeug helfen, die jeweilige Situation besser einzuordnen, zu strukturieren und dadurch eine Anfertigung eines ordnungsgemäßen Arbeitsvertrages erleichtern.
Ein Arbeitsverhältnis stellt immer Anforderungen an beide Vertragspartner. Vom Arbeitnehmenden wird neben der Arbeitsleistung auch persönlicher Einsatz für den Betreib erwartet. Die Arbeitgebenden haben nicht nur ein Weisungsrecht, sondern auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmenden.