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Auffrischungsschulung der Betreiberqualifikation
31. August 2020 von 9:00 - 17:00
gemäß TRGS 529 & TRAS 120
In der TRGS 529 ist unter Punkt 7.4 Fortbildung festgelegt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die verantwortlichen Personen mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme mit Bezug zu den Inhalten gemäß Anlage 3 teilnehmen. Diese Schulung erfüllt ebenfalls die Anforderungen der TRAS 120 an die Fachkunde der für den Betrieb von Biogaserzeugungsanlagen verantwortlichen Personen. Das Seminar richtet sich dementsprechend an diejenigen, die bereits eine „Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen“ (2-tägig) nach TRGS 529 absolviert haben.
> Zur Anmeldung <
Weitere Informationen:
LEB-Bildungszentrum Barnstorf
Tel: 05442 – 28 24
Fax: 05422 – 2825
Mail: biogas@leb.de