Arbeitgeber müssen Corona Schnell-Tests anbieten


Seit dem 19.04.2021 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Angestellten Corona Schnell-Tests zur Verfügung zu stellen.

 

Allen Angestellten muss mindestens einmal die Woche ein Schnell-Test angeboten werden. Für Beschäftigte, die dauerhaft im Homeoffice arbeiten, gilt diese Regelung nicht.

Angestellte, die ein höheres Infektionsrisiko ausgesetzt sind, muss sogar zwei mal die Woche ein Test zur Verfügung gestellt werden.

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