Ausnahme zur Ausbringung von Kfw


Gute Nachrichten: Auch in diesem Jahr kann wieder ein Antrag auf Ausnahme der Sperrfrist gestellt werden!

 

Den Antrag auf Ausnahme finden Sie hier. 

Bitte die Anträge nur als PDF an sperrfrist@lwk-niedersachsen.de. senden.

Bei Fragen steht Karin Martens gerne unter 0 58 41 – 96 28 200 zur Verfügung.