Fachkraft für Arbeitssicherheit – Ein Angebot der Maschinenringe
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet alle Arbeitgeber, nach den im Gesetz enthaltenen Maßgaben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. In diesem Zuge wurde auch das sogenannte LUV-Modell geschaffen. Dieses Modell eröffnet landwirtschaftlichen Unternehmern mit weniger als 16 Beschäftigten die Möglichkeit, nach Teilnahme an Grund- und Aufbaulehrgängen sowie regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen die sicherheitstechnische Betreuung des eigenen Betriebes selbst vornehmen zu dürfen.
Zu den besonderen Pflichten, die der Landwirt mit diesem Modell übernimmt, gehören:
- Veranlassung der Ausbildung von Erst-Helfern
- Bereithaltung von Erste-Hilfe-Material
- Erfassung von Unfällen und Beinahe-Unfällen
- Anzeige von Unfällen
- Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisungen der Mitarbeiter
- Betriebsanweisungen
- Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen für die Mitarbeiter
Ihr Ansprechpartner Andreas Tribiahn
Die Vielzahl dieser Pflichten macht es vielen Landwirten schwer, den umfangreichen Anforderungen gerecht zu werden. Das vorrangige Ziel der neuen Dienstleistung der Maschinenringe ist es daher, Landwirte hinsichtlich des Arbeitsschutzes qualifiziert und in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben preiswert zu beraten und zu betreuen. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Aufgaben:
- Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung
- Entwicklung von Arbeitsschutzkonzepten und dementsprechende Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen sowie von Arbeitsstoffen und bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation.
- Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
- Unterstützung hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), so dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden werden.
Konkret: In den landwirtschaftlichen Betrieben der Maschinenringmitglieder erfolgt die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen der Mitarbeitern, Erstellung von Betriebsanweisungen und allgemeine Beratungen zum Arbeitsschutz zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.