Frischluft-Schlauchatmungsgerät

Das Einsteigen in das Güllelager ist gefährlich und deshalb nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei Reparaturen oder Entstörarbeiten zulässig.

Hierbei kann auch bei Belüftung mit Gebläse keine gasfreie- und somit ungefährliche Umgebung garantiert werden.

Der Einstieg ist daher nur mit geeigneter Schutzausrüstung wie z.B. einem Frischluft-Schlauchgerät zulässig!

 

Zur Vereinfachung können Sie vorab den folgenden Mietvertrag ausgefüllt faxen oder mitbringen.

In Gülle leben Mikroorganismen, die in der Regel unter Ausschluss von Sauerstoff die organischen Bestandteile in der Gülle abbauen. Bei diesem Vorgang entstehen die nachfolgend aufgeführten Schadgase:

  • Schwefelwasserstoff (H2S)

ist ein farbloses, nach faulen Eiern riechendes Gas. Es ist schwerer als Luft. Bei dem Gas handelt es sich um ein starkes Blut. und Nervengift. In höhren und gefährlichen Konzentrationen wird der Geruchssinn und die Atmung gelähmt.

  • Ammoniak (NH3)

stechend riechendes Gas, welches leichter als Luft ist. Schon in geringen Konzentrationen bei 30 bis 40 ml/m³ findet eine Reizung der Schleimhäute, der Atemwege und der Augen statt.

  • Methan (CH4)

ist ein farb- und geruchloses Gas. Es ist leichter als Luft. Erstickungsgefahr besteht bei hohen Konzentrationen, wenn der Luftsauerstoff verdrängt wird.

  • Kohlendioxid (CO2)

ist ein farbloses Gas und schwere als Luft. Kohlendioxid wirkt erstickend.

Diese Gase entstehen in der Gülle und werden kontinuierlich freigesetzt. Ein Teil der Gase, besonders H2S, ist in der Gülle gelöst und wird in gefährlicher Menge freigesetzt, wenn die Gülle bewegt wird, z.B. durch Rühren, Abfließen, Pumpen oder Spülen.

Quelle: http://www.svlfg.de/30-praevention/prv141_broschueren/flyer/flyer-27_guelle.pdf